Erstattet werden die Kosten für versicherte Sachen, die durch Aufbrechen eines verschlossenen KFZ - gestohlen, zerstört oder beschädigt werden.
Vom Versicherungsschutz meist ausgeschlossen sind Wertsachen sowie elektronische Geräte wie Notebooks, Foto-, Film- und Viedeogeräte sowie Mobiltelefone.
siehe:Hausratversicherung